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Bright ist eine Kombination aus Bacopa-Monnieri-Extrakt, Citicolin, GABA, Rhodiola-Extrakt, Luteolin und Luzerne. Bright ist vegan, GMO-frei und trägt das Clean-Label-Siegel, was bedeutet, dass dieses Nahrungsergänzungsmittel keine synthetischen Füllstoffe, Hilfsstoffe oder Farbstoffe enthält. Die Kapsel besteht ebenfalls aus pflanzlichen Bestandteilen und wird aus Pullulan (organische Tapiokastärke), Algenextrakt und Wasser hergestellt. Nehmen Sie täglich 1 Kapsel mit einem Glas Wasser während einer Mahlzeit ein.


€ 85,00

BEYUNA BRIGHT

Die empfohlene Tagesdosis für Erwachsene beträgt 1 Kapsel am Tag.

1 Kapsel enthält:

Zutaten Inhalt
Bacopin 20% (Bacopa-Monnieri-Extrakt 20%) 150 mg
Citicolin (CDP-Cholin) 150 mg
Gabarelax™ (100% natürliches GABA durch Fermentation) 150 mg
Rhodiola-Extrakt (5% Rosavin, 2% Salidrosid) 100 mg
Luteolin 95% 50 mg
Alfalfakraut 5 mg

Kapsel: pflanzlich

Bacopa Monnieri (Kleines Fettblatt)

  • unterstützt die Lernfähigkeit*
  • unterstützt die Gedächtnisleistungen*
  • trägt zur Entspannung bei*

Rhodiola

  • wirkt der Müdigkeit entgegen*
  • Nehmen Sie täglich 1 Kapsel mit einem Glas Wasser während einer Mahlzeit ein.
  • Die empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten.
  • Ein Nahrungsergänzungsmittel ersetzt keine ausgewogene Ernährung. Für die Aufrechterhaltung der Gesundheit ist ein gesunder Lebensstil und eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung wichtig.
  • An einem kühlen, trockenen Ort bei einer Temperatur von 15 - 25 °C, vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

BEYUNA BRIGHT

Gemäß EU-Richtlinien 2000/13, 2003/89, 2005/26, 2005/63, 2006/142, 2007/68

Allergen ja/nein
Glutenhaltiges Getreide, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Krebstiere, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Eier, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Fisch und Fischerzeugnisse Nein
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse Nein
Soja / Sojaderivate Nein
Milch und Milcherzeugnisse, einschließlich Laktose Nein
Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse Nein
Sellerie und Sellerieerzeugnisse Nein
Senf und Senferzeugnisse Nein
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse Nein
Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/l, als SO angegeben Nein
Lupine und Lupinenerzeugnisse Nein
Weichtiere und Weichtiereerzeugnisse Nein

ohne Gentechnik

Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben

Im Jahr 2012 wurde ein europäisches Gesetz hinsichtlich gesundheitsbezogener Angaben verabschiedet, die sog. Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben. Bei der Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben handelt es sich um eine europäische Verordnung (432/2012), in der festgelegt ist, welche Informationen hinsichtlich der Wirkung von Vitaminen, Mineralien und anderen Nährstoffen in Produkten (Verpackungen, Etiketten, Webseiten, Werbeschaltungen, Broschüren, Büchern und sozialen Medien) genannt werden dürfen.

Es dürfen nur noch genehmigte Gesundheitsaussagen angegeben werden. Diese Aussagen geben Informationen dazu, welchen Effekt ein bestimmter Inhaltsstoff auf die Gesundheit hat. Diese genehmigten Gesundheitsaussagen werden von der European Food Safety Authority (EFSA) empfohlen. Unternehmen war es jahrelang erlaubt, Gesundheitsaussagen einzureichen, leider sind jedoch bisher nur wenige dieser Aussagen genehmigt worden. Dies hat dazu geführt, dass für bestimmte Nährstoffe keinerlei genehmigte Gesundheitsangaben existieren, da viele der vorgeschlagenen Aussagen abgewiesen wurden. Nahrungsmittelergänzungen sind keine Arzneimittel und können die Gesundheit lediglich fördern. Aus diesem Grund dürfen niemals medizinische Behauptungen aufgestellt werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und es können Behauptungen zur Wirkung von bestimmten Nährstoffen in Artikeln, Broschüren oder auf Webseiten aufgestellt werden. Hierbei darf jedoch keinerlei Werbung für bestimmte Produkte betrieben oder auf solche Produkte verwiesen werden.

Musterungsausschuss KOAG/KAG

Die öffentliche Werbung für ein rezeptfreies Arzneimittel, medizinisches (rezeptfreies) Hilfsmittel oder Gesundheitspräparat liegt im Interesse der Volksgesundheit, erfordert jedoch eine deutliche Gesetzeslage. Industrie, Medien und Werbetreibende erkennen ihre gesellschaftliche Verantwortung an und haben eigene Regeln aufgestellt, die es im Rahmen der öffentlichen Werbung zu erfüllen gilt.

Diese Regeln wurden durch die Stichting Openlijke Aanprijzing Geneesmiddelen (KOAG) und die Stichting Aanprijzing Gezondheidsproducten (KAG) festgelegt. Der Musterungsausschuss überwacht die öffentliche Werbung für Arzneimittel, medizinische (rezeptfreie) Hilfsmittel und Gesundheitsprodukte im Namen der KOAG und KAG.

Unternehmen können ihre Aussagen durch die KOAG und KAG prüfen lassen. Sobald diese geprüft und für gut befunden wurden, wird dem Unternehmen eine Zulassungsnummer zugewiesen. Diese ist bei Äußerungen wie z. B. in Broschüren zu finden.

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